Förderprogramme der BAG
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung können zuwendungsberechtigte Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten der folgenden Maßnahmen erhalten:
- betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin
- Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen
Wie wird gefördert?
Zunächst ist ein vollständiger, form- und fristgerechter Antrag erforderlich. Nach Prüfung der Unterlagen durch die Bewilligungsbehörde (BAG) wird daraufhin ein Zuwendungsbescheid erlassen. Hierin wird dem Antragsteller u.a. mitgeteilt, welche der beantragten Maßnahmen bis zu welcher Summe grundsätzlich gefördert werden können.
Wichtig: Die Auszahlung einer Förderung kann erst danach in einem 2. Schritt durch die form- und fristgerechte Einreichung eines Verwendungsnachweises (Antrag auf Auszahlung) eingeleitet werden. Mittels dieses Verwendungsnachweises muss der Antragsteller gegenüber der Bewilligungsbehörde den Nachweis erbringen, welche der grundsätzlich förderwürdigen Maßnahmen tatsächlich fristgerecht durchgeführt und bezahlt wurden.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Anteil der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche die “KMU"-Kriterien der EU-Kommission erfüllen, können einen Zuschuss in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten. Bei den übrigen Unternehmen beträgt der Zuschuss 60 %.
Erfolgreiche* Ausbildungsverhältnisse werden mit 35.000 Euro (KMU) oder 30.000 Euro (übrige Unternehmen) bezuschusst. Es wird eine Ausbildungsdauer von 36 Monaten berücksichtigt.
Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 70 % (KMU) oder 60% (übrige Unternehmen) gewährt. Die förderfähigen Maßnahmen sind in einer Anlage zur Richtlinie aufgeführt.
*Abgebrochene Ausbildungsverhältnisse können nicht gefördert werden.
In welchem Zeitraum können Anträge gestellt werden?
Für das Förderprogramm Aus- und Weiterbildung der Förderperiode 2012 können Anträge ab dem 01. Oktober 2011 gestellt werden. Gerne kann hierzu auch das "Elektronische Antragsverfahren" genutzt werden. Anträge die nach dem 15. Januar 2012 beim Bundesamt für Güterverkehr eingehen, gelten als verspätet.
Weitere Informationen unter www.bag.bund.de