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Sie interessieren sich für den LKW/ Bus Führerschein?

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass das Arbeitsamt diese Kosten übernimmt. Es werden von Seiten der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter jedoch ausschließlich berufliche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, insbesondere solche, mit denen Sie einen neuen Arbeitsplatz bekommen oder Ihre alte Stelle behalten können. Bestünde also eine berufliche Notwendigkeit, so wäre eine finanzielle Förderung möglich.

https://www.kursnet-online.arbeitsagentur.de

Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich diese Ausbildung durch die SAB Bank- Sächsische Aufbau-Bank finanzieren zu lassen. Dort besteht im Moment eine 70% Förderung der Gesamtkosten. 30% Tragen Sie selber.

https://www.sab.sachsen.de/de/p_arbeit/detailfp_esf_19072.jsp?m=def

Des Weiteren müssen sie beim Erwerb eines LKW/ Bus-Führerscheins berücksichtigen, dass die Regelungen des Berufskraftfahrer- Qualifikations- Gesetzes (BKrFQG) beachtet werden. Um gewerblich als LKW/ Bus- Fahrer zu arbeiten, benötigt man seit Inkrafttreten des Gesetzes eine Ausbildung, Umschulung oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer. Seit September 2009 sieht der Gesetzgeber dazu die Grundqualifikation oder in den meisten Fällen die beschleunigte Grundqualifikation mit Abschlussprüfung vor einer IHK vor.

Der reine Erwerb eines LKW/ Bus- Führerscheins wäre somit nicht förderfähig, während die Kosten einer Ausbildung, Umschulung oder Weiterbildung inklusive des LKW/ Bus- Führerscheins je nach persönlicher Situation bis zu 100% vom Arbeitsamt übernommen werden könnten.

Weiteren Voraussetzungen zur finanziellen Förderung der Weiterbildung „Berufskraftfahrer“ durch die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt, Jobcenter, ARGE)

  • Sie müssen zum Leistungsbezug nach SGB II oder III berechtigt sein.
  • Sie benötigen einen Bildungsgutschein.
  • Das Mindestalter beträgt abhängig von der Maßnahme 18 oder 21 Jahre.
  • Sie benötigen einen Nachweis über Ihre gesundheitliche Eignung
    - eine ärztliche Bescheinigung
    - ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten.
  • Es dürfen keine besonderen Eintragungen im Verkehrszentralregister (KBA, Kraftfahrt-Bundesamt) vorliegen.

Sie haben schon einen Job als LKW/ Bus Fahrer in Sicht? Eventuell wird Ihr neuer Arbeitgeber die Ausbildungskosten für sie übernehmen ,,,haben Sie schon mal nachgefragt?

Haben Sie einen Bildungsgutschein erhalten, wie geht es weiter?

Sie dürfen sich mit dem Bildungsgutschein eine Ausbildungsstelle, Fahrschule, Bildungseinrichtung aussuchen. Nehmen sie nicht die erst Beste, sondern besuchen sie die Einrichtungen und schauen sich alles in Ruhe an.

Haben sie eine Einrichtung gefunden die Ihnen zusagt, geben Sie dort den Bildungsgutschein ab. Voraussetzung ist allerdings, dass diese nach AZAV zertifiziert ist und zur Annahme des Bildungsgutscheines berechtigt ist.

Der Bildungsgutschein wird zusammen mit Ihnen ausgefüllt. Auch Ihr persönlicher Einstiegswunsch sollte direkt besprochen werden. Mit dem ausgefüllten Bildungsgutschein gehen sie zurück zu Ihrer Arbeitsagentur oder zum Jobcenter. Und dann sind sie Ihrem Berufswunsch schon ein Stück näher gekommen.

Wichtig für Sie ist.

Sie erklären sich zu dieser Ausbildung bereit. Eine Teilnahme ist dann zwingend notwendig. Der Bildungsbetrieb ist dazu verpflichtet sie ordnungsgemäß auszubilden, Sie sind dazu verpflichtet an der Maßnahme teilzunehmen. Es kommt immer mal vor, dass Teilnehmer es nicht gewohnt sind den ganzen Tag zu lernen und irgendwann keine Lust mehr haben pünktlich zu erscheinen. Aber es ist ja nur kurzfristig und nicht für immer. Halten Sie durch..es lohnt sich für Sie.

Und nun schauen Sie welche Fördermöglichkeit für sie besteht. Bei den SAB Anträgen helfen wir gerne diese mit Ihnen zusammen auszufüllen.